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allgemeine

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geschäftsbedingungen

geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur zweikomma, Kitzingen (im folgenden:“zweikomma“) für alle Leistungen gegenüber Auftraggebern (im folgenden:“Kunde“)

1. Geltungsbereich

Auf alle Kundenaufträge und alle Leistungen von zweikomma gegenüber Kunden finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Anwendung, sofern und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

Sämtliche Vereinbarungen und Abreden zwischen der Agentur zweikomma und Kunde bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

2. Weitergeleitete Aufträge

2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass zwekomma einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt zweikomma den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

2.2 Die Angebote von zweikomma sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; es kann sich nicht auf Preise und Angebote Dritter berufen werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit zweikomma kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung an zweikomma zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages ist folgender:

zweikomma verpflichtet sich, Aufträge nach vorheriger Absprache mit seinem Kunden und dessen Vorstellungen nach seinen Möglichkeiten zu erfüllen. Entspricht das Ergebnis nicht dem Kundenwunsch, so gibt der Kunde zweikomma die Möglichkeit zur Überarbeitung, sofern dies gewünscht wird.

4. Rechte und Pflichten auf Seiten von zweikomma

4.1 Storniert der Kunde aus Gründen, die zweikomma nicht zu vertreten hat, den Auftrag vorzeitig, so hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen für den Auftrag, mindestens aber 20 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu bezahlen.

4.2 Sollte ein Auftrag wegen fehlenden, unvollständigen oder nicht termingerecht zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Manuskripten nicht oder nur teilweise bis zum vereinbarten Termin fertig gestellt werden können, so steht dem Auftragnehmer trotzdem zum vereinbarten Fertigstellungstermin der volle Auftragspreis zu.

4.3 Werden die erforderlichen Materialien nicht in digitaler Form geliefert, werden die Bearbeitungszeiten dafür extra berechnet.

4.4 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen ändert, wird er dem Auftragnehmer alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. 4.5 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.

4.6 Zweikomma ist berechtigt, ohne Abstimmung mit dem Kunden Dritte als Erfüllungsgehilfen bei der Leistungserbringung einzusetzen.

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern, gemeinsam Verantwortlichen und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern, gemeinsam Verantwortlichen oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Nutzer eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Daten anderen Unternehmen unserer Unternehmensgruppe offenbaren, übermitteln oder ihnen sonst den Zugriff gewähren, erfolgt dies insbesondere zu administrativen Zwecken als berechtigtes Interesse und darüberhinausgehend auf einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Grundlage.

5. Rechte und Pflichten auf Seiten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder seiner Firmenbezeichnung, seiner Anschrift, der Zahlstelle sowie der Rechtsform umgehend zweikomma schriftlich mitzuteilen. Ohne solche Mitteilung gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche wirtschaftliche Änderungen, die die Zahlungsfähigkeit seines Unternehmens betreffen, zweikomma unverzüglich anzuzeigen, dies gilt insbesondere für die Zahlungsunfähigkeit und den Konkursfall.

5.3 Der Kunde versichert, dass die von zweikomma überlassenen Materialien frei von Rechten Dritter sind. Er ist für Form und Inhalt allein voll verantwortlich.

zweikomma haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. zweikomma ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

5.4 Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Leistungen unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich (Email oder Telefax genügt) beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Das Werk gilt ferner als mangelfrei abgenommen, wenn der Kunde das Werk Dritten zugänglich macht oder den Auftragnehmer dazu beauftragt.

6. Leistungsumfang

6.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag (Angebot & Auftragsbestätigung). Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen die Beratung, Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Webseiten, Grafikdesign, Fotografie und -bearbeitung sowie Beratung im Bereich Marketing und -Strategie.

6.2 Wesentlicher Bestandteil und Basis der Arbeit von zweikomma durch den Auftragnehmer bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Bericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

 

7. Preise, Zahlungen & Fälligkeiten

7.1 Alle Preise sind freibleibend und unverbindlich. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise, Liefertermine und Zahlungskonditionen. Alle Preise verstehen sich in EURO und netto.

7.2 Kommt ein Kunde in Verzug, wird der offene Betrag zu Lasten des Kunden an ein Inkasso-Unternehmen zur Einforderung übergeben.

 

8. Reise- und sonstige Nebenkosten

Für Reisen sind zweikomma die Kosten für Flüge in der Economy Class oder für Bahnfahrten in der 2 .Klasse zu erstatten. Fahrten mit dem Pkw sind mit Euro 0,30 pro gefahrenem Kilometer zu vergüten. Übernachtungen werden im Inland mit Euro 100,— und im Ausland mit Euro 190,– pro Nacht und Person erstattet.

9. Nutzungsrechte

Sämtliche geistigen Eigentums-, Schutz- und Nutzungsrechte inkl. den Urheberrechten an den Arbeitsergebnissen der Leistungen von zweikomma gegenüber dem Kunden stehen ausschließlich zweikomma und/oder etwaig von zweikomma insoweit beauftragten Dritten zu, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

10. Haftung

0.1 Schadensersatzansprüche gegen zweikomma sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für zweikomma zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

10.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

11. Datenschutz

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Nutzer verweist zweikomma auf seine gesonderte Datenschutzerklärung.

12. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

12.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und zweikomma gilt deutsches Recht.

12.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von zweikomma.

12.4 Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.